Mittwoch, 31. März 2010

Insider Info Nr. 6 vom 01.04.2010 - Serie Darlehensarten – Teil 6: Festdarlehen mit Tilgungsaussetzung





Insider-Info Nr. 6 vom 01. April 10 für Immobilienfinanzierer
von Baufinanzierungsmanager Dipl.-Kaufmann Markus Sulzberg




3 --- Serie Darlehensarten – Teil 6: Das Festdarlehen mit Tilgungsaussetzung


In unserer Serie Darlehensarten hatten wir bisher das Forward-Darlehen, das Flex-Darlehen, das Volltilger-Darlehen, das Wohn-Riester-Darlehen sowie das Flex-Darlehen mit Zins-Cap vorgestellt. Heute stellen wir das Festdarlehen mit Tilgungsaussetzung vor.


Das Festdarlehen mit Tilgungsaussetzung ist eine ideale Möglichkeit für Kapitalanleger, die steuerlichen Vorteile der Immobilienanlage optimal auszuschöpfen.


So funktioniert das Festdarlehen:Auch bei einem Festdarlehen setzt sich die monatliche Zahlung aus einem Zins- und Tilgungssatz zusammen. Die Tilgungsleistung fließt jedoch nicht in das Darlehen zurück, sondern wird in festverzinsliche Wertpapiere, Aktienfonds, Aktien oder Versicherungen (sog. Tilgungssurrogate) investiert. Zur Finanzierung der Immobilie dient ein tilgungsfreies Darlehen, auf das Ihre Kunden nur Zinsen bezahlen und dessen Restschuld während der gesamten Laufzeit konstant bleibt. Die Ausschüttung der Geldanlage wird dann zur Rückzahlung des Darlehens verwendet - und kann bei langfristig positiver Wertentwicklung der Anlage einen entsprechenden Vermögensüberschuss darstellen.


Für wen macht das Festdarlehen Sinn?Das Festdarlehen empfiehlt sich besonders für Kreditnehmer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sondern vermieten wollen. Diese Kapitalanleger können die Zinsen aus der Finanzierung steuerlich absetzen und über das Festdarlehen daher in erheblichem Umfang von Steuervorteilen profitieren. Steht allerdings die Eigennutzung im Vordergrund, ist diese Darlehensart nicht die richtige.
Option:Für das Festdarlehen können Sie bis zu 15 Monate bereitstellungszinsfreie Zeit gegen Aufpreis vereinbaren.

Hinweis zur steuerlichen Behandlung:Einmalige Kapitalleistungen aus Lebens- und Rentenversicherungen sind bei Verträgen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, grundsätzlich steuerpflichtig. Wird die Kapitalleistung vor dem vollendeten 60. Lebensjahr ausbezahlt, sind sämtliche Erträge (= Ablaufleistung minus eingezahlte Beiträge) steuerpflichtig mit dem individuellen Steuersatz. Erfolgt die Zahlung nach dem vollendeten 60. Lebensjahr und hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahre, so sind nur 50 % der Erträge steuerpflichtig und mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Praxistipp: die Ausführungen meines 2. Artikels in dieser Insider-Info gelten für den Kapitalanleger gleichermaßen. Auch er sollte die Zinsersparnis in einen höheren Tilgungsanteil investieren, um damit seine Gesamtkosten zu reduzieren.


Sie sind unsicher ob, diese Darlehensart vom Charakter her überhaupt zu Ihnen passt? Hier sind individuelle Lösungen gefragt. Sprechen Sie mich einfach an.


Weitere Informationen zum Festdarlehen mit Tilgungsaussetzung erhalten Sie gerne von mir. Senden Sie uns einfach eine eMail an

info@baufi4you.de oder nutzen Sie das Kontaktformular hier.

Oder noch effektiver und bequemer… Holen Sie sich Ihre persönliche Online-Beratung! Einfacher und genialer geht es nicht … und Sie sparen auch noch Zeit dabei!!!

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Insider Info Nr. 6 vom 01.04.2010 - Praxistipp: Höhere Tilgung im Zinstief verhindert „ewige“ Darlehen…






Insider-Info Nr. 6 vom 01. April 10 für Immobilienfinanzierer
von Baufinanzierungsmanager Dipl.-Kaufmann Markus Sulzberg



2 --- Praxistipp: Höhere Tilgung im Zinstief verhindert „ewige“ Darlehen…

Derzeit liegen die Zinsen für Baugeld weit unter dem historischen Durchschnitt. So erfreulich die Niedrigzinsen auch sind: Bauherren und Immobilienkäufer sollten im Zinstief unbedingt auf eine erhöhte Tilgung achten - sonst kann sich die Entschuldung um Jahre hinauszögern.


Generell gilt bei klassischen Annuitätendarlehen die Regel: Je günstiger die Zinsen, desto länger die Gesamtlaufzeit. So benötigen Darlehensnehmer in einem Zinsumfeld von 6% rund 30 Jahre, um ein Darlehen mit einer anfänglichen Tilgung von 1% vollständig zurückzuzahlen. Bei einem Zinsniveau von 4% bedarf es beim gleichen Tilgungssatz bereits rund 40 Jahre bis zur Schuldenfreiheit.


Hintergrund der erhöhten Laufzeit ist die gleich bleibende Rate eines Annuitätendarlehens, die sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt. Bei niedrigen Zinsen reduziert sich der Zinsanteil langsamer - und dadurch steigt auch der Tilgungsanteil weniger schnell als bei höheren Zinsen.


In einem Zinsumfeld, das 10jährige Darlehen zu 3,7 % möglich macht, sollte die Tilgung mindestens 2% betragen, um in einem überschaubaren Zeitraum von rund 25 Jahren schuldenfrei zu sein.


Wie das in Ihrem Fall konkret aussieht? Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Investieren auch Sie Ihre Zinsersparnis in eine höhere Tilgung und damit schnellere Schuldenfreiheit.



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Nochmals: Sicherheitsbedürfnis bzw. Risikoneigung sowie eigene spezielle Ziele und Wünsche die wichtigsten Ausgangspunkte für Ihr individuelles Finanzierungskonzept.

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Insider Info Nr. 6 vom 01.04.2010 - Der Zinskommentar


















Insider-Info Nr. 6 vom 01. April 10 für Immobilienfinanzierer
von Baufinanzierungsmanager Dipl.-Kaufmann Markus Sulzberg



1 --- Der Zinskommentar

Nach all den Zinsanstiegsprognosen zum Jahresende 2009 sieht die Entwicklung nach Abschluss des 1. Quartals 2010 anders aus. Historischer Tiefstand, da die Zinsen erneut gesunken sind. Was ist für Sie die Konsequenz?




Zinsentwicklung 1. Quartal 2010



Für Baufinanzierungskunden sind die aktuell tiefen Zinsen ein echter Segen. Wir befinden uns praktisch in allen Laufzeiten am untersten Ende der Bandbreite, die wir in den vergangenen 50 Jahren gesehen haben. Es kann daher kein Fehler sein, auf Sicherheit zu setzen und dieses Zinsniveau mit langfristigen Zinsbindungen abzusichern. Baufinanzierungskunden müssen in Zeithorizonten von 20 bis 30 Jahren denken, in denen sie monatliche Zahlungen leisten. Sie sollten sich deshalb auf keine Spekulation einlassen, sondern Planungssicherheit schaffen.



Sinnvoll sind derzeit auch so genannte Volltilger-Darlehen, die ich bereits im 3. Teil meiner Serie Darlehensarten in der Insider-Info Nr. 3 vom 14.09.2009 vorgestellt hatte . Dabei steht über eine höhere laufende Tilgung schon heute eine Rate fest, die nach 20 oder 25 Jahren zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens führt. Das Risiko, später zu deutlich höheren Zinsen eine Prolongation vornehmen zu müssen, wird damit bereits bei Abschluss ausgeschlossen. Grundsätzlich ist es bei diesem niedrigen Zinsniveau empfehlenswert eine Tilgung von mindestens 2% zu wählen, damit die Gesamtlaufzeit des Darlehens überschaubar bleibt.



Meine Empfehlung: Immobilienfinanzierende sollten – wenn ihre persönlichen Voraussetzungen geschaffen sind – das Niedrigzinsniveau gezielt nutzen, um die Konditionen möglichst langfristig festzuzurren - sie werden mit Planungssicherheit belohnt. Dies gilt insbesondere für Käufer mit engen Budgets. Die Wahl eines Mix aus sehr kurzen mit langen Laufzeiten kann für den risikofreudigeren Anleger wertvoll sein.
Mein Tipp: Vereinbaren Sie bei den niedrigen Zinsen höhere Tilgungen, um damit die Gesamtlaufzeit der Finanzierung zu verkürzen. Mit der Wahl der richtigen Zinsbindungsstrategie kombiniert mit der Wahl der richtigen Tilgungsmöglichkeiten lassen sich die Faktoren Sicherheit und Chance perfekt verbinden. Der optimale Einsatz von Fördermitteln ermöglicht Ihnen zusätzlich Einsparpotenzial.


Meine Einschätzung:
Kurzfristig: seitwärts
Mittelfristig: aufwärts

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