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Freitag, 17. September 2010

Insider-Info Nr. 9 vom 20. September 2010 - baufi4you Konzeptidee


Insider-Info Nr. 9 vom 20. September 10 für Immobilienfinanzierer
von Baufinanzierungsmanager Dipl.-Kaufmann Markus Sulzberg


baufi4you Konzeptidee - Kombination aus Forward- und Volltilgerdarlehen - Schlagen Sie jetzt zwei Fliegen mit einer Klappe!

Immobilienbesitzer, deren Finanzierung in den nächsten Jahren ausläuft, können sich bis zu fünf Jahre im Voraus mit einem Forward-Darlehen die aktuell günstigen Zinsen für die Anschlussfinanzierung sichern. Sie möchten Planungssicherheit haben und das Zinsänderungsrisiko für sich und die Zukunft ausschließen? Den konzeptionellen Lösungsansatz finden Sie hier...

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Mittwoch, 31. März 2010

Insider Info Nr. 6 vom 01.04.2010 - Serie Darlehensarten – Teil 6: Festdarlehen mit Tilgungsaussetzung





Insider-Info Nr. 6 vom 01. April 10 für Immobilienfinanzierer
von Baufinanzierungsmanager Dipl.-Kaufmann Markus Sulzberg




3 --- Serie Darlehensarten – Teil 6: Das Festdarlehen mit Tilgungsaussetzung


In unserer Serie Darlehensarten hatten wir bisher das Forward-Darlehen, das Flex-Darlehen, das Volltilger-Darlehen, das Wohn-Riester-Darlehen sowie das Flex-Darlehen mit Zins-Cap vorgestellt. Heute stellen wir das Festdarlehen mit Tilgungsaussetzung vor.


Das Festdarlehen mit Tilgungsaussetzung ist eine ideale Möglichkeit für Kapitalanleger, die steuerlichen Vorteile der Immobilienanlage optimal auszuschöpfen.


So funktioniert das Festdarlehen:Auch bei einem Festdarlehen setzt sich die monatliche Zahlung aus einem Zins- und Tilgungssatz zusammen. Die Tilgungsleistung fließt jedoch nicht in das Darlehen zurück, sondern wird in festverzinsliche Wertpapiere, Aktienfonds, Aktien oder Versicherungen (sog. Tilgungssurrogate) investiert. Zur Finanzierung der Immobilie dient ein tilgungsfreies Darlehen, auf das Ihre Kunden nur Zinsen bezahlen und dessen Restschuld während der gesamten Laufzeit konstant bleibt. Die Ausschüttung der Geldanlage wird dann zur Rückzahlung des Darlehens verwendet - und kann bei langfristig positiver Wertentwicklung der Anlage einen entsprechenden Vermögensüberschuss darstellen.


Für wen macht das Festdarlehen Sinn?Das Festdarlehen empfiehlt sich besonders für Kreditnehmer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sondern vermieten wollen. Diese Kapitalanleger können die Zinsen aus der Finanzierung steuerlich absetzen und über das Festdarlehen daher in erheblichem Umfang von Steuervorteilen profitieren. Steht allerdings die Eigennutzung im Vordergrund, ist diese Darlehensart nicht die richtige.
Option:Für das Festdarlehen können Sie bis zu 15 Monate bereitstellungszinsfreie Zeit gegen Aufpreis vereinbaren.

Hinweis zur steuerlichen Behandlung:Einmalige Kapitalleistungen aus Lebens- und Rentenversicherungen sind bei Verträgen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, grundsätzlich steuerpflichtig. Wird die Kapitalleistung vor dem vollendeten 60. Lebensjahr ausbezahlt, sind sämtliche Erträge (= Ablaufleistung minus eingezahlte Beiträge) steuerpflichtig mit dem individuellen Steuersatz. Erfolgt die Zahlung nach dem vollendeten 60. Lebensjahr und hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahre, so sind nur 50 % der Erträge steuerpflichtig und mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Praxistipp: die Ausführungen meines 2. Artikels in dieser Insider-Info gelten für den Kapitalanleger gleichermaßen. Auch er sollte die Zinsersparnis in einen höheren Tilgungsanteil investieren, um damit seine Gesamtkosten zu reduzieren.


Sie sind unsicher ob, diese Darlehensart vom Charakter her überhaupt zu Ihnen passt? Hier sind individuelle Lösungen gefragt. Sprechen Sie mich einfach an.


Weitere Informationen zum Festdarlehen mit Tilgungsaussetzung erhalten Sie gerne von mir. Senden Sie uns einfach eine eMail an

info@baufi4you.de oder nutzen Sie das Kontaktformular hier.

Oder noch effektiver und bequemer… Holen Sie sich Ihre persönliche Online-Beratung! Einfacher und genialer geht es nicht … und Sie sparen auch noch Zeit dabei!!!

Fragen? Weitergehende Fragen? Andere Fragen? Ihr Feedback zu diesem Newsletter… Ihre Antwort ist nur
einen Klick entfernt!


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Sonntag, 9. August 2009

Insider Info vom 10.08.2009 - Schaffen Sie Planungssicherheit für Ihre bestehenden Darlehen...



Insider Info vom 10.08.2009 für Immobilienfinanzierer
von Dipl.-Kaufmann Markus Sulzberg - Ihr Baufinanzierungsmanager

2 --- Jetzt ist der Zeitpunkt günstig!
Schaffen Sie Planungssicherheit für Ihre bestehenden Darlehen, deren Zinsbindungen in den nächsten 5 Jahren auslaufen



Die Zinsen für Baugeld sind so günstig wie schon lange nicht mehr. Im ersten Artikel dieses Newsletters haben Sie gelesen, wie die weitere Entwicklung aussehen könnte. Deshalb macht es Sinn, sich das günstige Zinsniveau zu sichern. Dies ist besonders dann empfehlenswert, wenn Ihre Zinsbindungen der bestehenden Darlehen innerhalb der nächsten 5 Jahre auslaufen.

Kennen Sie Forwarddarlehen? Für diese Zinssicherung gibt es sogenannte Forwarddarlehen. Haben Sie schon einmal davon gehört? In meiner Serie Darlehensarten hatte ich das Forwarddarlehen innerhalb der letzten
Insider-Info vom 20.07.2009 im dritten Artikel vorgestellt.


…und so funktioniert’s:

Sie schließen heute ein Darlehen mit einem festen Zinssatz ab. Dieses Darlehen wird nicht sofort ausgezahlt, sondern erst zu einem fest vereinbarten Termin in der Zukunft - und löst dann Ihr bestehendes Darlehen ab. In der Reservierungszeit fallen für Sie keinerlei Kosten an!
Zinssprünge im Laufe des Sommers? Vermutlich nein! In der Regel bringt die Urlaubszeit wenig neue Nachrichten hervor. Daher meine Empfehlung: Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und …



…und so günstig sind die Zinskonditionen:

Zinskonditionen von Forwarddarlehen zum 08.08.2009 bei einem Beleihungsauslauf von 60%


Sichern Sie sich die günstigen Zinsen im persönlichen Gespräch…
In einem persönlichen Gespräch suchen wir gemeinsam aus dem Angebot von mehr als 10 renommierten Kreditinstituten das für Sie günstigste Angebot heraus.

Und das Beste:
Für dieses Gespräch brauchen Sie Ihr Haus nicht zu verlassen und auch keinen Vertreter zu sich einladen! Durch das Online-Gespräch erhalten Sie alle Informationen, die Sie für Ihre Entscheidung benötigen.

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Kontaktformular zur Terminvereinbarung … gerne auch zu einer Zeit, die außerhalb der handelsüblichen Geschäftszeiten liegt, wie Sie wünschen…


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