Mittwoch, 31. März 2010

Insider Info Nr. 6 vom 01.04.2010 - Serie Darlehensarten – Teil 6: Festdarlehen mit Tilgungsaussetzung





Insider-Info Nr. 6 vom 01. April 10 für Immobilienfinanzierer
von Baufinanzierungsmanager Dipl.-Kaufmann Markus Sulzberg




3 --- Serie Darlehensarten – Teil 6: Das Festdarlehen mit Tilgungsaussetzung


In unserer Serie Darlehensarten hatten wir bisher das Forward-Darlehen, das Flex-Darlehen, das Volltilger-Darlehen, das Wohn-Riester-Darlehen sowie das Flex-Darlehen mit Zins-Cap vorgestellt. Heute stellen wir das Festdarlehen mit Tilgungsaussetzung vor.


Das Festdarlehen mit Tilgungsaussetzung ist eine ideale Möglichkeit für Kapitalanleger, die steuerlichen Vorteile der Immobilienanlage optimal auszuschöpfen.


So funktioniert das Festdarlehen:Auch bei einem Festdarlehen setzt sich die monatliche Zahlung aus einem Zins- und Tilgungssatz zusammen. Die Tilgungsleistung fließt jedoch nicht in das Darlehen zurück, sondern wird in festverzinsliche Wertpapiere, Aktienfonds, Aktien oder Versicherungen (sog. Tilgungssurrogate) investiert. Zur Finanzierung der Immobilie dient ein tilgungsfreies Darlehen, auf das Ihre Kunden nur Zinsen bezahlen und dessen Restschuld während der gesamten Laufzeit konstant bleibt. Die Ausschüttung der Geldanlage wird dann zur Rückzahlung des Darlehens verwendet - und kann bei langfristig positiver Wertentwicklung der Anlage einen entsprechenden Vermögensüberschuss darstellen.


Für wen macht das Festdarlehen Sinn?Das Festdarlehen empfiehlt sich besonders für Kreditnehmer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sondern vermieten wollen. Diese Kapitalanleger können die Zinsen aus der Finanzierung steuerlich absetzen und über das Festdarlehen daher in erheblichem Umfang von Steuervorteilen profitieren. Steht allerdings die Eigennutzung im Vordergrund, ist diese Darlehensart nicht die richtige.
Option:Für das Festdarlehen können Sie bis zu 15 Monate bereitstellungszinsfreie Zeit gegen Aufpreis vereinbaren.

Hinweis zur steuerlichen Behandlung:Einmalige Kapitalleistungen aus Lebens- und Rentenversicherungen sind bei Verträgen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, grundsätzlich steuerpflichtig. Wird die Kapitalleistung vor dem vollendeten 60. Lebensjahr ausbezahlt, sind sämtliche Erträge (= Ablaufleistung minus eingezahlte Beiträge) steuerpflichtig mit dem individuellen Steuersatz. Erfolgt die Zahlung nach dem vollendeten 60. Lebensjahr und hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahre, so sind nur 50 % der Erträge steuerpflichtig und mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Praxistipp: die Ausführungen meines 2. Artikels in dieser Insider-Info gelten für den Kapitalanleger gleichermaßen. Auch er sollte die Zinsersparnis in einen höheren Tilgungsanteil investieren, um damit seine Gesamtkosten zu reduzieren.


Sie sind unsicher ob, diese Darlehensart vom Charakter her überhaupt zu Ihnen passt? Hier sind individuelle Lösungen gefragt. Sprechen Sie mich einfach an.


Weitere Informationen zum Festdarlehen mit Tilgungsaussetzung erhalten Sie gerne von mir. Senden Sie uns einfach eine eMail an

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1 Kommentar:

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